Münchener Verein

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Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine spezielle Rechtsform für Versicherungsunternehmen. Neben dem Versicherungsverein dürfen nur Aktiengesellschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts das Versicherungsgeschäft betreiben. Versicherungsvereine haben keine kapitalgebenden Aktionäre, sondern Mitglieder. Das Versicherungsgeschäft wird nicht mit der primären Absicht der Gewinnerzielung betrieben, sondern vornehmlich zur Sicherung eines günstigen Versicherungsschutzes.

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Im Gegensatz zur Hauptversammlung der Aktiengesellschaft sind in der obersten Vertretung des Versicherungsvereins keine Personen vertreten, die Kapitalinteressen verfolgen, sondern Mitglieder, die gleichzeitig Versicherungsnehmer sind. Bei der MÜNCHENER VEREIN Kranken- und Lebensversicherung erfolgt die Vertretung der Mitglieder in der Hauptversammlung durch Mitgliedervertreter. Da nur Mitglieder durch die oberste Vertretung repräsentiert werden, ist der Einfluss von dritter Seite ausgeschlossen. Das ist im Vergleich zu Aktiengesellschaften ein entscheidender Vorteil, denn die Versicherungsvereine können somit eine langfristig gemeinschaftsorientierte Unternehmenspolitik betreiben.

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